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Die Chancen des Juweliers Rene Düe, von der
Versicherung die von ihm geforderten zehn Millionen
Mark für die im Oktober 1981 geraubten Schmuckstücke
zu erhalten sind erheblich gesungen. Die 13.
Zivilkammer des Landgerichtes hat am Mittwoch
entscheiden, dass Düe wegen arglistiger Täuschung
und grober Fahrlässigkeit seinen Versicherungsschutz
verwirkt hat. Mit dieser Begründung wurden die
Klagen von 21 Schmucklieferanten abgewiesen an die
der Juwelier einen Teil der Ansprüche gegen die
Versicherung abgetreten hatte. Düe, dessen
Geschäft am Kröpke am 31. Oktober 1981 von zwei
bewaffneten Männern ausgeraubt worden war, hat nach
Ansicht der Kammer unter Vorsitz von Richter Heinz
Brandes zwei schwerwiegende Fehler gemacht, die ihn
den Versicherungsschutz gekostet haben. Der Juwelier
hatte leichtsinnigerweise einen mit Schmuckstücken
gefüllten Tresor offen stehen lassen, als es an der
Tür klingelte und er annahm , dass der Besucher ein
Geschäftspartner sei. „Damit handelte er grob
fahrlässig und verletzte in starkem Maße die
Sorgfaltspflicht“, sagte Richter Brandes. Düe hätte
wissen müssen, dass eine erhöhte Raubgefahr bestand,
nachdem er mit Anzeigen und Einladungen auf eine am
Abend geplante Ausstellungseröffnung und damit auf
eine außergewöhnliche Anhäufung von Wertsachen
hingewiesen hatte. |
Eindeutig verwirkt habe Düe seinen Anspruch auf
Versicherungsschutz, als er nach dem Raub 15 als
vermisst gemeldete Ringe und Uhren wiederfand und
dies der Versicherung nicht mitteilte. „Die Angst
vor der Verzögerung der ersten Abschlagszahlung
rechtfertigt die arglistige Täuschung über den
Schadensumfang nicht“ meinte das Gericht. Dagegen
konnte die Zivilkammer eine „Arglist“ der Mannheimer
Versicherung durch die Einschaltung des Detektivs
Werner Mauss nicht feststellen. Der Agent der habe
im übrigen mit Billigung der Polizei gearbeitet
habe, habe lediglich die geraubten Schmuckstücke
wiederbeschaffen sollen, erklärte Brandes.
Die Zivilkammer folgte der Darstellung die Düe
vom Tathergang gegeben hatte. Dagegen standen am
Mittwoch im Strafprozess gegen acht Polizisten, die
den Juwelier zu Ermittlungszwecken abgehört haben
sollen, weiter Spekulationen im Raum, der
rechtskräftig freigesprochene Düe habe den Raub
selbst vorgetäuscht. Über Dües eigene Ansprüche
gegen die Mannheimer Versicherung soll ebenfalls die
13. Zivilkammer entscheiden. Da die Klage nach dem
gestrigen „Lieferanten-Urteil“ wenig Aussicht
auf Erfolg hat, dürfte bereits zuvor der zu
entscheidende Antrag auf Prozesskostenhilfe
abgewiesen werden. Die Händler können allerdings
gegen die Entscheidung vom Mittwoch vor das
Oberlandesgericht Celle ziehen. |