| Der
frühere BKA-Agent Werner Mauss hält den Juwelier
René Düe für „überführt“, einen Versicherungsbetrug
begangen zu haben. Mauss verteidigt seine Methoden,
die er 1982 als verdeckter Ermittler gegen Düe
angewandt hat: „Ich habe keine Fehler gemacht.“
Der spektakuläre Juwelenfund in der Altstadt hat
wieder für Spannung im Kriminalfall Düe gesorgt.
Jetzt äußert sich auch der Agent Werner Mauss, der
1982 eine zentrale Figur in dem Fall war. Unter dem
Decknamen Claude machte er sich an den Juwelier
heran, um ihm Versicherungsbetrug nachzuweisen.
Mauss wurde später enttarnt – und hat seitdem den
Ruf, mit unsauberen Methoden zu arbeiten.
In die Schlagzeilen gerät Mauss immer wieder.
Zuletzt wurde er 1998 in Kolumbien wegen des
Vorwurfs angeklagt, er habe ohne Wissen der
Regierung Geiseln von Guerillas freigekauft. Am Ende
stand ein Freispruch.
Mauss macht bis heute ein Geheimnis aus seiner
Person. Die Frage nach seinem Wohnort beantwortet er
kurz: „In Deutschland“: Hat er im Fall Düe bis heute
seine Finger im Spiel?
Fragen danach weist Mauss entrüstet zurück.
HAZ-Redakteur Stefan Wittke hat mit Werner Mauss
gesprochen.
Der angeblich geraubte Schmuck von René Düe wurde
in der früheren Werkstatt seines Vaters gefunden.
Ist das ein später Triumph für Sie?
Ich habe mich in meinen mehr als 30 Jahren Arbeit
als verdeckter Ermittler nie als Triumphator
gefühlt. Das ist auch heute nicht anders. Richtig
ist, dass durch den Fundort der ursprüngliche
Verdacht von Polizei, Staatsanwalt und
Landeskriminalamt bestätigt wurde. Düe hatte den
Raubüberfall vorgetäuscht, er ist überführt.
Sie haben direkt mit dem Fall schon längst nichts
mehr zu tun, warum interessiert Sie die Sache
überhaupt noch?
Im Fall Düe wurde ich jahrelang zu Unrecht von
bestimmten Journalisten kriminalisiert. Jetzt dürfte
das Ermittlungsergebnis von damals bestätigt sein.
Ich habe selbstverständlich großes Interesse, dass
öffentlich bekannt wird, dass die damals von der
Polizei und von mir durchgeführten Ermittlungen
berechtigt und gesetzeskonform waren. Staatsanwalt
Hans-Jürgen Grasemann hat im Braunschweiger
Verfahren erreicht – zu Unrecht, wie sich heute
endgültig herausgestellt hat -, dass Düe
freigesprochen und die Polizei später wegen
Verfolgung des angeblich unschuldigen Düe angeklagt
wurde. Darunter haben die Beamten und auch ich sehr
gelitten.
Sie gelten in diesem Kriminalfall als
Schlüsselfigur, nicht zuletzt aufgrund Ihrer
Ermittlungen wurde Düe in Hannover zunächst
verurteilt, später in Braunschweig aber
freigesprochen. Das hannoversche Verfahren sei von
„Manipulationen“ gekennzeichnet gewesen, heißt es in
Braunschweig noch heute. Welche Fehler haben Sie
damals gemacht?
Als verdeckter Ermittler habe ich meine Erfahrung
und mein psychologisches Wissen eingesetzt, um den
Fall Düe konspirativ zu öffnen. Geführt hat die
Ermittlungen das Landeskriminalamt. Das ergibt sich
schon daraus, dass ich nur eine Spur von sehr vielen
verfolgt habe. Ich habe nur den direkten Kontakt zu
Düe bearbeitet, und alle meine Maßnahmen waren
vorher mit Polizei und Staatsanwaltschaft abgestimmt
und genehmigt. Ich bin deshalb der Auffassung, dass
ich keine Fehler gemacht habe. |
Sind
Sie denn immer noch davon überzeugt, dass Ihre
Methoden und die der Polizei rechtsstaatlich korrekt
waren? Meine Methoden waren korrekt. Wenn Sie auf
den so genannten Lauschangriff gegen Düe in
Frankreich anspielen, sage ich: Ja, Düe ist abgehört
worden, aber nur im Ausland und auch nicht von mir,
sondern von der Polizei. Das geschah, soweit mir
bekannt, auf Grundlage eines Rechtshilfeersuchens an
Frankreich unter Mitwirkung eines französischen
Untersuchungsrichters. Dass derartige Maßnahmen
damals in Deutschland angreifbar waren, war mir
nicht bekannt. Nach der heutigen Gesetzeslage wären
solche Einsätze wohl auch in Deutschland zulässig.
Das Land Niedersachsen hat Düe nach seinem
Freispruch einen hohen Schadenersatz für seine mehr
als zweijährige Haft gezahlt. Wie bewerten Sie diese
Entscheidung aus heutiger Sicht?
René Düe war im Jahr 1983 in erster Instanz zu
sieben Jahren verurteilt worden. Nach dem Freispruch
1989 hat das Landgericht Hannover 1992 seine Klage
wegen Schadenersatz gegen die Mannheimer
Versicherung wegen „arglistiger Täuschung“
abgewiesen. Das Urteil wurde durch den BGH
bestätigt. Die Richter sahen Düe als überführt an,
weil er mir 1982 Schmuckstücke übergeben hatte, die
er zuvor als geraubt gemeldet hatte. Wegen dieses
Urteils hatte er alle Schadenersatzansprüche
verwirkt. Mir ist es unerklärlich, dass das Land
Niedersachsen Düe trotzdem einen Betrag von 2,5
Millionen Mark gezahlt hat.
Was denken Sie, was die Staatsanwaltschaft
Hannover heute tun muss, um den Fall Düe endgültig
aufzuklären?
Ich glaube, die Polizei und die
Staatsanwaltschaft haben die richtigen Schritte
eingeleitet, die bestätigen werden, dass die von
ihren Kollegen damals vorgelegten
Ermittlungsergebnisse richtig waren. Nachgegangen
werden muss aus meiner Sicht noch den Hinweisen auf
den angeblichen Mordauftrag in der Türkei.
Wenn Sie den in Istanbul verhandelten Mordfall
ansprechen, heißt das doch, dass sie René Düe nicht
nur Versicherungsbetrug, sondern auch die
Beteiligung an einem Mord zutrauen.
Ich habe Düe als geschickt agierenden Betrüger
erlebt. Er hat 1982 kaltblütig versucht, den
Verdacht von sich auf seinen Hauptlieferanten in New
York zu lenken. Ob Düe auch imstande ist, einen
Mordauftrag zu geben, weiß ich nicht.
Glauben Sie, dass die Staatsanwaltschaft Sie
demnächst noch einmal als Zeuge vernehmen wird?
Das kann ich nicht sagen. Ich sehe jedenfalls
kein Problem darin, mein Wissen über den Fall
jederzeit zu Protokoll zu geben.
Mit freundlicher Genehmigung des
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